Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens wird durch Notenwechsel (Anm.: wurde als Anlage 2 dokumentiert) zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Präsidenten des Europäischen Patentamts festgelegt.
Geschehen zu Wien am 2. Juli 1990 in zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
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