Wien, am 2. Juli 1990
Sehr geehrter Herr Präsident,
unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt beehre ich mich, Ihnen nachstehendes mitzuteilen:
Für die Zeit zwischen der Unterzeichnung des Abkommens und dessen Inkrafttreten wird in allen jenen Fällen das Einvernehmen zwischen der Republik Österreich als Eigentümer der INPADOC und dem Präsidenten des Europäischen Patentamtes hergestellt, in welchen die Geschäftsführung INPADOC's auf Grund des Gesellschaftsvertrages verpflichtet ist, vor Abschluß eines Vertrages die Genehmigung des Eigentümers oder die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Für diese Zeit unterliegen darüber hinaus auch die Feststellung und die Auszahlung von Abfertigungen nach § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, die Änderung oder die Beendigung von Dienstverträgen und die Einstellung von zusätzlichem Personal dem genannten Einvernehmen.
Ferner wird dem Präsidenten des Europäischen Patentamtes nach Unterzeichnung des Abkommens vollständige Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen INPADOC's gewährt.
Sollte dieser Vorschlag Ihre Zustimmung finden, so beehre ich mich, Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, vorzuschlagen, daß dieser Brief und Ihre zustimmende Antwort eine Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern bilden.
Ich gestatte mir, Sie, Herr Präsident, bei dieser Gelegenheit erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Wien, am 2. Juli 1990
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
ich bestätige den Empfang Ihres Briefes vom 2. Juli 1990, der folgenden Inhalt hat:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des österreichischen Bundesministers)
Ich beehre mich, Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, mitzuteilen, daß ich mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden bin und daß Ihr Brief und meine Antwort eine Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern bilden.
Ich gestatte mir, Sie, Herr Bundesminister, bei dieser Gelegenheit erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Wien, am 2. Juli 1990
Sehr geehrter Herr Präsident,
unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt beehre ich mich, Ihnen nachstehendes mitzuteilen:
Nach Auffassung der Republik Österreich schließt Artikel 2 Absatz 1 dieses Abkommens die Verpflichtung des Europäischen Patentamts ein, in die von ihm geführte Datenbank die ihm oder dem Österreichischen Patentamt auf Grund vertraglicher Vereinbarungen gelieferten Daten aller Patentdokumente aufzunehmen, die von einer Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedsstaats der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) veröffentlicht werden.
Sollte dieser Vorschlag Ihre Zustimmung finden, so beehre ich mich, Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, vorzuschlagen, daß dieser Brief und Ihre zustimmende Antwort eine gemeinsame Interpretation der fraglichen Vertragsbestimmung darstellt.
Ich gestatte mir, Sie, Herr Präsident, bei dieser Gelegenheit erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Wien, am 2. Juli 1990
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
ich bestätige den Empfang Ihres Briefes vom 2. Juli 1990, der folgenden Inhalt hat:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des österreichischen Bundesministers)
Ich beehre mich, Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, mitzuteilen, daß ich mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden bin und daß Ihr Brief und meine Antwort eine gemeinsame Interpretation der fraglichen Vertragsbestimmung darstellt.
Ich gestatte mir, Sie, Herr Bundesminister, bei dieser Gelegenheit erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise