TEIL III
Ersuchen und Unterlagen
(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:
1. eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) des Urteils;
2. eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
3. möglichst genaue Angaben über den Verurteilten, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
4. eine Bestätigung über die anzurechnenden Haftzeiten;
5. ein mit dem Verurteilten aufgenommenes Protokoll, aus dem sich seine Zustimmung ergibt;
6. weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
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