(1) Der Name „Republik Österreich“, die Bezeichnungen „Österreich“ und „Austria“ sowie die Namen der österreichischen Bundesländer sind in dem Spanischen Staat ausschließlich österreichischen Erzeugnissen vorbehalten.
(2) Der Name „Spanien“, die Bezeichnungen „Hispania“, „Spania“ und „Iberia“ sowie die Namen der spanischen Regionen und Provinzen sind in der Republik Österreich ausschließlich spanischen Erzeugnissen vorbehalten.
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