Die Bestimmungen dieses Abkommens betreffend die Entscheidungen des österreichischen Gerichts, das den Konkurs eröffnet oder den Ausgleich bestätigt hat, gelten auch für die Auszüge aus dem Anmeldungsverzeichnis, die von diesem Gericht als Exekutionstitel ausgestellt werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise