(1) Dieses Übereinkommen tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.
(2) Dieses Übereinkommen wurde in deutscher und griechischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Geschehen in Wien, am 20. 6. 1972.
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