(1) Der Name „Republik Österreich“, die Bezeichnungen „Österreich“ und „Austria“ und die Namen der österreichischen Bundesländer sind im Gebiet des Königreiches Griechenland ausschließlich österreichischen Erzeugnissen vorbehalten. Österreichische Bundesländer sind: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien.
(2) Der Name „Königreich Griechenland“ sowie die Bezeichnungen „Griechenland“ und „Hellas“ sind im Gebiet der Republik Österreich ausschließlich griechischen Erzeugnissen vorbehalten.
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