Aus Anlaß der Erledigung von Zustellungsersuchen ist vom ersuchenden Staat kein Kostenersatz zu begehren.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Aus Anlaß der Erledigung von Zustellungsersuchen ist vom ersuchenden Staat kein Kostenersatz zu begehren.
Keine Verweise gefunden