Art. 21 SPRACHEN UND HINTERLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS — Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Das Original dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text in gleicher Weise authentisch ist, wird beim Generalsekretär hinterlegt, der allen in Art. 13 erwähnten Staaten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt.
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