Nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts soll bestraft werden:
1. wer betrügerisch, gleichviel auf welche Weise, Geld fälscht oder verfälscht;
2. wer betrügerisch falsches oder verfälschtes Geld in Umlauf bringt;
3. wer falsches oder verfälschtes Geld, das er als solches erkennt, einführt, annimmt oder sich verschafft, um es in Umlauf zu bringen;
4. wer eine dieser strafbaren Handlungen zu begehen versucht und wer vorsätzlich daran teilnimmt;
5. wer betrügerisch Gerätschaften oder andere Gegenstände, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fälschung oder Verfälschung von Geld bestimmt sind, anfertigt, annimmt oder sich verschafft.
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