Um die unmittelbare internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bestrafung der Falschmünzerei sicherzustellen, zu verbessern und weiterzuentwickeln, sollen die Vertreter der Zentralstellen der vertragschließenden Teile von Zeit zu Zeit unter Zuziehung von Vertretern der Ausgabebanken und der beteiligten Zentralbehörden zu gemeinsamen Tagungen zusammentreten. Die Einrichtung und der Aufgabenkreis einer internationalen zentralen Nachrichtenstelle kann den Gegenstand einer dieser Tagungen bilden.
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