Zum Inkrafttreten dieses Vertrages ist eine gleichzeitige Ratifikation durch die unterzeichneten Nationen nicht erforderlich. Die Nation, die ihn genehmigt, soll dies den Regierungen der Argentinischen Republik und der Republik Uruguay bekanntgeben, damit diese die anderen Vertragsstaaten davon benachrichtigen. Dieser Vorgang ersetzt den Austausch von Ratifikationsurkunden.
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