BundesrechtInternationale VerträgeStaatsgrenze Österreich - DeutschlandArt. 7

Art. 7

In Kraft seit 01. Oktober 1993
Up-to-date

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und die Anwendung dieses Vertrages sind die Bestimmungen des Artikels 32 des Vertrages vom 29. Februar 1972 anzuwenden.

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