BundesrechtInternationale VerträgeStaatsgrenze Österreich - DeutschlandArt. 10

Art. 10

In Kraft seit 01. Oktober 1993
Up-to-date

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die oben erwähnten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN zu Wien, am 3. April 1989 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

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