BundesrechtInternationale VerträgeEuropäische Charta der lokalen SelbstverwaltungArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. September 1988
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Die Parteien verpflichten sich, die folgenden Artikel in der in Artikel 12 dieser Charta vorgeschriebenen Weise und in dem in diesem Artikel vorgeschriebenen Ausmaß als bindend für sich anzusehen.

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