BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll)Art. 4

Art. 4

In Kraft seit 21. Juni 1985
Up-to-date

Dieses Protokoll liegt für alle Staaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens werden, bis zum 31. Dezember 1970 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

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