Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hiezu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN ZU WIEN am 23. Mai 1969.
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