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Bundesrecht
Internationale Verträge
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Art. 6
Art. 6 Vertragsfähigkeit der Staaten
In Kraft seit 27. Januar 1980
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Art. 6 Vertragsfähigkeit der Staaten — Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
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Jeder Staat besitzt die Fähigkeit, Verträge zu schließen.
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