BundesrechtInternationale VerträgeWiener Übereinkommen über das Recht der VerträgeArt. 26

Art. 26Pacta sunt servanda

In Kraft seit 27. Januar 1980
Up-to-date

Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

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