1. Dieses Abkommen kann nach Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens auf schriftlichen Vorschlag einer der beiden Vertragsparteien jederzeit einer Revision unterzogen werden.
2. Dieses Abkommen kann von jeder der beiden Vertragsparteien durch schriftliche Mitteilung an die andere unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
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