Soweit in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, stellt die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung auf eigene Kosten sämtliches für den Betrieb des IZW-Postamtes erforderliche Personal sowie die in allen österreichischen Postämtern üblichen Einrichtungsgegenstände und Geräte bei, jedoch mit Ausnahme von Briefmarkenautomaten.
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