BundesrechtInternationale VerträgeStaatsgrenze Österreich – Jugoslawien (Ergänzungen) (Slowenien)Art. 3

Art. 3Artikel 3

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date

Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den Artikeln 1 und 2 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.

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