Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt III durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 5),
die Koordinatenverzeichnisse (Anlagen 6 und 7) und
den Grenzplan im Maßstab 1 : 1000 (Anlage 8 – sechzehn Blätter)
bestimmt.
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