Der Verlauf der Staatsgrenze wird im Grenzabschnitt II vom Grenzpunkt Nr. 50200 zwischen den Grenzzeichen Nr. II/502 Ö und Nr. II/502 SFRJ bis zum Ende dieses Grenzabschnittes durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 1),
die Koordinatenverzeichnisse (Anlagen 2 und 3) und
den Grenzplan im Maßstab 1 : 1000 (Anlage 4 – drei Blätter)
bestimmt.
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