Art. 3 — Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung
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Die Vertragsstaaten verurteilen insbesondere die rassische Segregation und die Apartheid und verpflichten sich, alle derartigen Praktiken in ihren Hoheitsgebieten zu verhindern, zu verbieten und zu beseitigen.
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