Zu einem Beschluß der Kommission ist die Übereinstimmung der beiden Delegationen erforderlich. Beschlüsse der Kommission treten in Kraft, sobald die Vorsitzenden der Delegationen einander schriftlich mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind. Diese Mitteilung soll binnen zwei Monaten gemacht werden.
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