Im Falle einer Erneuerung der Grenzsteine auf den Dreiländergrenzpunkten werden sich die Vertragsstaaten mit dem daran beteiligten dritten Staat zu diesem Zweck ins Einvernehmen setzen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Im Falle einer Erneuerung der Grenzsteine auf den Dreiländergrenzpunkten werden sich die Vertragsstaaten mit dem daran beteiligten dritten Staat zu diesem Zweck ins Einvernehmen setzen.
Keine Verweise gefunden