Dieses Abkommen soll so bald als möglich ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sind in Bern niederzulegen.
Über die Niederlegung einer jeden Ratifikationsurkunde soll ein Protokoll aufgenommen werden, von diesem soll eine beglaubigte Abschrift durch den Schweizerischen Bundesrat den Regierungen aller Staaten mitgeteilt werden, in deren Namen das Abkommen unterzeichnet oder der Beitritt erklärt worden ist.
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