Das vorliegende Übereinkommen wird so rasch als möglich ratifiziert werden und am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten. Die Ratifikationsurkunden werden in Rom ausgetauscht werden.
Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten das vorliegende Übereinkommen gefertigt.
Geschehen zu Wien, den 24. November 1930 in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleich authentisch sind, in zwei Exemplaren, von denen je eines jedem Signatarstaate übergeben wird.
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