Kommt die im Artikel 12, beziehungsweise im Artikel 14 vorgesehene Schiedsvereinbarung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe eines Begehrens nach schiedsgerichtlicher Austragung zustande, so kann jeder der Streitteile den Streitfall mittels einfacher Klage vor den Ständigen Internationalen Gerichtshof bringen.
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