BundesrechtInternationale VerträgeSchiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und UngarnArt. 13

Art. 13

In Kraft seit 27. August 1931
Up-to-date

Mangels anderweitiger Vereinbarung sind für das Schiedsverfahren die Artikel 51 bis 85 des Haager Übereinkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 maßgebend.

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