Das gegenwärtige Abkommen wird an dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten das vorstehende Übereinkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in doppelter deutscher und doppelter italienischer Urschrift.
Rom, am 14. Februar 1925.
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