Dieses Übereinkommen soll möglichst bald ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen im Haag hinterlegt werden.
Über die Hinterlegung jeder Ratifikation ist ein Protokoll aufzunehmen, von welchem jeder auf der internationalen Friedenskonferenz im Haag vertreten gewesenen Macht im diplomatischen Wege eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln ist.
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