Das Internationale Bureau im Haag ist ermächtigt, seine Geschäftsräume und seine Einrichtung den unterzeichneten Mächten für die Tätigkeit eines jeden besonderen Schiedsgerichtes zur Verfügung zu stellen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit des Ständigen Schiedshofes kann unter den durch die allgemeinen Anordnungen festgesetzten Bedingungen auf Streitigkeiten zwischen anderen Mächten als den unterzeichneten oder zwischen den unterzeichneten und anderen Mächten erstreckt werden, wenn die Parteien übereingekommen sind, diese Schiedsgerichtsbarkeit anzurufen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise