Das Schiedsgericht hat seinen festen Sitz in der Regel im Haag.
Seinen Sitz darf das Schiedsgericht, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, nur mit Zustimmung der Parteien ändern.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Das Schiedsgericht hat seinen festen Sitz in der Regel im Haag.
Seinen Sitz darf das Schiedsgericht, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, nur mit Zustimmung der Parteien ändern.
Keine Verweise gefunden