Die internationalen Untersuchungskommissionen werden durch besonderes Übereinkommen der streitenden Teile gebildet.
Das Untersuchungsübereinkommen gibt die zu untersuchenden Tatsachen und den Umfang der Befugnisse der Kommissäre an.
Es regelt das Verfahren.
Die Untersuchung wird kontradiktorisch vorgenommen.
Die zu beobachtenden Formen und die einzuhaltenden Fristen werden, sofern sie nicht im Untersuchungsübereinkommen festgesetzt sind, von der Kommission selbst bestimmt.
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