Diese Uebereinkunft ist zu ratificiren, und es sollen die beiderseitigen Ratificationsurkunden innerhalb sechs Monaten vom Tage der Unterzeichnung der Uebereinkuft an gerechnet, oder wo möglich noch früher in Bern ausgewechselt werden.
Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die vorstehenden Artikel unterzeichnet und ihre Wappensiegel beigedrückt.
So geschehen in doppelter Ausfertigung in Bern am siebenten December Eintausendachthundert und fünfundsiebenzig.
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