BundesrechtVerordnungenZustellformularverordnung§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. April 2018
Up-to-date

Für Zustellungen gemäß dem 3. Abschnitt des Zustellgesetzes steht folgendes in der Anlage angeschlossene Formular zur Verfügung:

Formular 7 zu § 35 Abs. 1 und 2 und § 36 des Zustellgesetzes (elektronische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung).

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