Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat im Internet die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten technischen Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 zu veröffentlichen.
§ 6 ZustDV · ZustDV · Zustelldiensteverordnung
§ 6 Inkrafttreten
… 3 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 6, 8, 10 und 11, § 3 Abs. 2 und 3, § 4 und § 5 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 354/2008 treten mit Ablauf des Monats der…