(1) Jede für eine kostenlose Zuteilung gemäß § 22 EZG 2011 in Frage kommende Bestandsanlage gemäß § 3 Z 5 EZG 2011 ist in eine oder mehrere der folgenden Unteranlagen aufzugliedern, wobei diese Unteranlagen so weit wie möglich mit den physischen Teilen der Bestandsanlage übereinstimmen sollten:
1. eine Unteranlage mit Produkt-Referenzwert;
2. eine Unteranlage mit Wärme-Referenzwert;
3. eine Unteranlage mit Brennstoff-Referenzwert;
4. eine Unteranlage mit Prozessemissionen.
(2) Für Unteranlagen mit Wärme-Referenzwert, Unteranlagen mit Brennstoff-Referenzwert und Unteranlagen mit Prozessemissionen ist anhand der Codes der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) in der Fassung Rev.1.1 (Verordnung (EG) Nr. 29/2002 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 6 vom 10.01.2002 S. 3 ) oder der Prodcom-Liste der Industrieprodukte für 2007 (Verordnung (EG) Nr. 1165/2007 vom 3. September 2007 zur Erstellung der Prodcom-Liste der Industrieprodukte für 2007 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates, ABl. Nr. L 268 vom 12.10.2007 S. 1) zweifelsfrei festzustellen, ob der jeweilige Prozess einen Sektor oder Teilsektor gemäß Anhang 2 betrifft.
(3) Hat eine Bestandsanlage messbare Wärme erzeugt und an eine nicht in den Geltungsbereich des EZG 2011 fallende Anlage oder andere Einrichtung exportiert, so wird angenommen, dass der maßgebliche Wärmeprozess der Unteranlage mit Wärme-Referenzwert keinen Sektor oder Teilsektor gemäß Anhang 2 versorgt, es sei denn, die messbare Wärme wird nachweislich in einem Sektor oder Teilsektor gemäß Anhang 2 verbraucht.
(4) Die Summe der Inputs, Outputs und Emissionen aller Unteranlagen darf die Inputs, Outputs und Gesamtemissionen der Bestandsanlage nicht überschreiten.
Rückverweise
ZuRV · Zuteilungsregelverordnung
§ 3 Aufgliederung in Unteranlagen
…1) Jede für eine kostenlose Zuteilung gemäß § 22 EZG 2011 in Frage kommende Bestandsanlage gemäß § 3 Z 5 EZG 2011 ist in eine oder mehrere der folgenden Unteranlagen aufzugliedern, wobei diese Unteranlagen so weit wie möglich mit den physischen…
§ 14 Untergliederung in Unteranlagen, Erhebung von Daten und Prüfung, Bestimmung der Kapazität
…Anlagen, für die gemäß § 25 EZG 2011 ein Antrag auf Zuteilung gestellt wurde, sind unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 3 in Unteranlagen aufzugliedern. Anlageninhaber haben zusammen mit dem Antrag gemäß § 25 EZG 2011 alle maßgeblichen Informationen und Daten zu den in Anhang…
§ 5 Prüfung
…dem hervorgeht, ob die Daten mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Falschangaben sind. (2) Daten gemäß § 4 sind für Bestandsanlagen gemäß § 3 Z 5 lit. a EZG 2011 von für die jeweilige Branchengruppe gemäß § 3 der Verordnung über die Anforderungen an die…
§ 12 Verzeichnis der Anlagen
…Identifizierung der Anlage und ihrer Grenzen in Form des Kenncodes der Anlage im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union; 2. Angaben zur Identifizierung jeder Unteranlage einer Anlage; 3. für jede Unteranlage mit Produkt-Referenzwert die installierte Anfangskapazität zusammen mit den jährlich produzierten Mengen des betreffenden Produkts für den Zeitraum 1. Jänner 2005…