Anl. 4
In Kraft seit 30. Dezember 2011
Up-to-date
Parameter | Anmerkungen |
Installierte Anfangskapazität | Nur für Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, ausgedrückt in der jeweiligen, in Anhang 1 genannten Einheit. |
Die zusätzliche oder die verringerte Kapazität sowie die installierte Kapazität der Unteranlage im Anschluss an eine wesentliche Kapazitätsänderung, wenn zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem 30. Juni 2011 eine wesentliche Kapazitätsänderung stattfindet | Kapazitäten werden ausgedrückt für Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, in der jeweiligen, in Anhang I genannten Einheit, Unteranlagen, für die ein Wärme-Referenzwert gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird, Unteranlagen, für die ein Brennstoff-Referenzwert gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr, Prozessemissionen als pro Jahr emittierte Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent. |
Bezeichnung des Produkts bzw. der Produkte | |
NACE –Code der Tätigkeit | |
PRODCOM-Codes des Produkts bzw. der Produkte | |
Ausweisung als Stromerzeuger | |
Historische Aktivitätsrate | Je nach Art der Unteranlage; umfasst bei Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, die gesamte Jahresproduktionsmenge, anhand deren der Median bestimmt wurde. |
Durchsatz aller relevanten CWT-Funktionen | Nur für die Produkt-Referenzwerte „Raffinerieprodukte“ und „Aromaten“. |
Der Berechnung der historischen Aktivitätsraten zugrunde liegende Daten | Mindestens für die Produkt-Referenzwerte „Kalk“, „Dolomitkalk“, „Steamcracken“, „Wasserstoff“ und „Synthesegas“. |
Treibhausgasemissionen insgesamt | Nur direkte Emissionen; nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Treibhausgasemissionen aus Brennstoffen | Nur direkte Emissionen; nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Treibhausgasemissionen aus Prozessen | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Gesamtenergie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Energie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage, der nicht für die Erzeugung messbarer Wärme verwendet wurde | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Energie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage, der für die Erzeugung messbarer Energie verwendet wurde | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Verbrauchte messbare Wärme | Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt. |
Importierte messbare Wärme | |
Treibhausgasemissionen aus der Produktion von an Privathaushalte exportierter Wärme | |
Exportierte messbare Wärme | Nur Wärme, die an nicht in den Anwendungsbereich des EZG 2011 fallende Verbraucher geliefert wurde, mit klarer Angabe, ob der Verbraucher ein Privathaushalt ist. |
Stromverbrauch in Einklang mit den jeweils festgelegten Systemgrenzen (Anhang 1) | Nur für Unteranlagen, die unter einen Referenzwert fallen, für die die Austauschbarkeit von Wärme und Strom relevant ist |
Als Brennstoff für die Herstellung von Vinylchloridmonomer verwendeter Wasserstoff | Nur für Unteranlagen, die unter den Referenzwert „Vinylchloridmonomer“ fallen |
Rückverweise
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