§ 19 Ermittlung des Kammervorstandes der Länderkammer
In Kraft seit 27. Juli 2022
Up-to-date
Nach Feststehen des Wahlergebnisses zum Sektionsvorstand hat der Wahlkommissär jene Mitglieder der Sektionsvorstände, die zugleich Mitglied des Kammervorstandes sind, zu ermitteln.
Rückverweise
ZT-WO 2022 · Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022
§ 20 Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Länderkammer
…1) Der Wahlkommissär hat den gemäß § 19 neu ermittelten Kammervorstand, und zwar mindestens zwei Wochen vor dem Wahltermin, zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten einzuladen. Der Wahlkommissär hat die Wahl zu…