§ 16 Nachrücken der Ersatzmitglieder
In Kraft seit 27. Juli 2022
Up-to-date
Wenn ein Mandat erledigt ist, rückt das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied desselben Wahlvorschlages, in der Sektion Ingenieurkonsulenten unter Bedachtnahme auf das Fachgebiet (§ 52 Abs. 2 ZTG 2019), nach.
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