§ 1 Gegenstand
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Übertragung der operationellen Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des § 6a ZollR-DG an private Unternehmen und deren Durchführung im Rahmen eines Informatikverfahrens.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden