§ 57 Alleinflug über Land vor Erteilung eines Freiballonfahrerscheines
In Kraft seit 01. Juni 2006
Up-to-date
Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in § 54 angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, dass er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens einer Stunde ausgeführt hat.
Rückverweise
ZLPV 2006 · Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006
§ 54 Bewerbung um einen Freiballonfahrerschein
…um einen Freiballonfahrerschein bewirbt, muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens 15 Freiballonflüge ausgeführt hat. Der gemäß § 57 vorgeschriebene Alleinflug über Land ist auf die Anzahl der geforderten Flüge anzurechnen. (2) In der gemäß Abs. 1 erforderlichen Anzahl von Freiballonflügen müssen 14…