§ 53 Grundberechtigung für Freiballonfahrer
In Kraft seit 01. Juni 2006
Up-to-date
Der Freiballonfahrerschein berechtigt, Heißluftballone im Fluge zu führen (Grundberechtigung für Freiballonfahrer).
Rückverweise
ZLPV 2006 · Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006
§ 58 Erweiterung der Grundberechtigung für Freiballonfahrer
…1) Wer sich um eine Erweiterung der Grundberechtigung für Freiballonfahrer auf Gasballone bewirbt, muss die Grundberechtigung zum Führen von Freiballonen gemäß § 53 besitzen und nachweisen, dass er vor der Antragstellung mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einem Heißluftballon und innerhalb der letzten 24 Monate vor der…