§ 8 Eintragungsschein
In Kraft seit 25. Mai 2010
Up-to-date
Über die Eintragung eines Luftfahrzeuges in das Luftfahrzeugregister ist dem Antragsteller eine Bescheinigung nach dem Muster 1 der Anlage A auszustellen (Eintragungsschein).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden