§ 2 Ausstellung
Up-to-date
§ 2 Ausstellung — ZKV
Jeder Rechtsträger einer Einrichtung, in der der Zivildienstleistende tätig war, hat diesem spätestens mit Ende des Dienstes in der jeweiligen Einrichtung eine Kompetenzbilanz auszufolgen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden