§ 5 Kontrollübergabe bei Zugangsberechtigungssystemen
In Kraft seit 20. Januar 2023
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Zugangsberechtigungssysteme müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie die kostengünstige Kontrollübergabe gestatten und damit Betreibern auf lokaler oder regionaler Ebene die vollständige Kontrolle der Dienste ermöglichen, die solche Zugangsberechtigungssysteme nutzen.
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