§ 10 Inkrafttreten
In Kraft seit 21. September 2017
Up-to-date
Die §§ 1 bis 9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 256/2017 sind erstmals auf Anzeigen anzuwenden, die nach dem 30. September 2017 eingebracht werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden